Wohngemeinschaft Mietkaution
Kaution für Wohngemeinschaft kann verschieden hinterlegt sein
Jede Wohngemeinschaft hinterlegt die Mietkaution individuell. Verschiedene Vertragsformen bieten verschiedene Möglichkeiten. Bei Wohngemeinschaften mit einem Hauptmieter und weiteren Untermietern ist einzig der Hauptmieter für die Mietkaution verantwortlich. Natürlich kann er Anteile der Mietkaution von anderen WG-Bewohnern einfordern. Der Hauptmieter trägt jedoch auch bei Schäden zunächst allein die Verantwortung. Bei einer Vermietungsform, bei der jeder Wohngemeinschafts-Bewohner einen eigenen Mietvertrag erhält, zahlt der Einzelne seine Kaution direkt an den Vermieter. Bei einem Gemeinschaftsmietvertrag der Wohngemeinschaft mit dem Vermieter kann dieser in der Theorie die Miete auch von nur einem Wohngemeinschaftsmitglied einfordern. Dieses hat dann einen Anspruch an die anderen Mieter.
Bargeldfreie Mietkaution für die Wohngemeinschaft
Stress beim Auszug eines Bewohners oder Verwaltungsaufwand beim Einzug eines neuen Wohngemeinschaftsmitgliedes kann beim Verzicht auf die bare Mietkaution vermieden werden. Die WG beantragt einfach eine studiKaution (für Studenten bis zum 30 Lebensjahr und bis zu einer Kautionshöhe von 1.500,00 €) oder eine easyKaution (für alle privaten Mieter). Beides sind Mietkautionsbürgschaften, die den Mieter entlasten und die hohe Geldsumme für eine Barkaution überflüssig machen. Die studiKaution ist für Wohngemeinschaften die günstige Form der Mietkaution. Es wird einmal jährlich für die gesamte Wohnung ein Betrag von 49,00 € fällig, den die Bewohner untereinander aufteilen können. Mehr Informationen zur studiKaution gibt es hier. Informationen zur easyKaution hier.