Wohngeld Studenten
Wohngeld für Studenten beantragen
Das BAföG-Amt ist die Anlaufstelle für alle Studierenden, die zur Finanzierung ihrer Unterkunft Unterstützung benötigen. Bis 2010 hing die Höhe des Wohngeldes noch von der tatsächlichen Miethöhe ab, mittlerweile wird Wohngeld in Pauschalen gezahlt. So bekommt ein Studierender, der bei seinen Eltern wohnt, pauschal 49,00 € Wohngeld. Ein Student, der alleine wohnt, beziehungsweise in einer WG, bezieht einen Mietzuschuss von 244,00 €.
BAföG-Ämter beziehen Mietkaution in Vermögen ein
BAföG darf nur von bedürftigen Studierenden und Auszubildenden bezogen werden. Verfügt der Antragsteller nun über ein eigenes Vermögen, so kann es sein, dass er keinen Anspruch auf Wohngeld hat. Theoretisch rechnen die Ämter auch die Mietkaution, die der Student hinterlegt hat, als Vermögen an. Um dies zu unterbinden, muss ein Härtefallantrag beim BAföG-Amt gestellt werden. Eine andere Lösung wäre der Verzicht auf die Mietkaution mit einer studiKaution. Der Studierende hinterlegt beim Vermieter keine Barkaution oder holt sich die bereits gezahlte Kaution zurück. Er beantragt eine studiKaution und zahlt einen jährlichen Beitrag von nur 49,00 €. Mehr Infos zur studiKaution gibt es in den FAQ.