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Studenten im Haus, kein Problem · Vorteile für den Vermieter

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Garantierte
Sicherheit

studiKaution, die Kautionsbürgschaft für Studenten, ist so sicher wie Bargeld. EuroKaution bietet in Zusammenarbeit mit der Grundeigentümer-Versicherung VVaG als erstes Unternehmen die Kautionsbürgschaft auf erstes Anfordern an.

Der Vermieter nimmt die Bürgschaftsurkunde zu seinen Unterlagen und gibt sie nach Ende des Mietverhältnisses zurück. Kommt es zum Leistungsfall, wird dem Vermieter der fällige Betrag von EuroKaution ausgezahlt.

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Kein
Verwaltungsaufwand

studiKaution, die Kautionsbürgschaft für Studenten, entlastet den Vermieter:
Die gesamte Arbeit, die bei Zahlung von Barkautionen für ihn anfällt, gibt es nicht. Das sind z.B. die Geldanlage und Verzinsung der Barkautionen (getrennt vom Vermögen des Vermieters!), das ist die Verwaltung von Zinserträgen und insbesondere die tagesgenaue Abrechnung von Zinsansprüchen beim Auszug. Alles das entfällt bei einer Kautionsbürgschaft.

Willkommener Nebeneffekt:
Schadensersatzforderungen und Rechtsstreitigkeiten mit Mietern wegen fehlerhafter Zinsabrechnungen – bei Sammelkontenverwaltung – gehören ebenfalls der Vergangenheit an.

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Volle Mietsicherheit
vom ersten Tag an

Keine Teilzahlungsvereinbarung mehr nötig. Bei der Vereinbarung einer Kautionszahlung in bar hat der Mieter das Recht, die Kautionssumme auf drei Monatsraten aufzuteilen, selbst wenn dies im Mietvertrag anders geregelt ist – die sogenannte Teilzahlungspraxis (§ 551.2 BGB). Begleicht der Mieter die Raten nach dem Einzug nicht mehr, steht der Vermieter ohne Sicherheit da.

Anders bei studiKaution, der Kautionsbürgschaft für Studenten: Hier erhält der Vermieter die Mietkaution vom ersten Tag an in voller Höhe.

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Kostenloser
Bonitätscheck

Voraussetzung für eine Kautionsbürgschaft von EuroKaution ist die Bonitätsprüfung.
Der Vermieter erhält auf diese Weise aussagekräftige Informationen über die Bonität seines Mietinteressenten.

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Ausschöpfung
des vollen
Kautionsspielraums

Der Gesetzgeber erlaubt bei privaten Mietverträgen eine Kautionshöhe von bis zu drei Monatskaltmieten (§ 551.1 BGB).
In vielen Fällen lässt sich dieser Anspruch des Vermieters nicht durchsetzen.

Mit studiKaution entfällt das Feilschen um die Kautionshöhe – und für den Vermieter besteht die volle Mietsicherheit. Damit gewinnen beide Seiten.

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Exklusive
Partner-Angebote

EuroKaution bietet den Vermietern eine exklusive Partnerschaft, die Verlinkung ihrer Website, eine persönliche Partner-Nummer, Zugang zum Partner-Portal, Support durch den Kundenservice, professionelle Beratung und Betreuung durch Mitarbeiter im Außendienst.

EuroKaution unterstützt Vermieter im Marketing und Vertrieb, berät sie und ihr Team in allen Fragen rund um die Kautionsbürgschaft.

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