Kaution WG
Kaution für WG kann unterschiedlich gestellt werden
Je nach WG wird die Mietsicherheit anders hinterlegt. Gibt es nur einen Hauptmieter und dieser hat einen oder mehrere Untermieter, so haben die Untermieter kein vertragliches Verhältnis zum Vermieter. Der Hauptmieter allein ist zum Beispiel für das Stellen der gesamten WG-Kaution verantwortlich. Er hat die Möglichkeit, Kautionszahlungen der Untermieter an ihn vertraglich festzulegen. Zieht nun ein WG-Mitglied aus und hat Schäden über der gestellten Kautionshöhe verursacht, ist zunächst ggf. der Hauptmieter verantwortlich.
Wird eine Wohnung an alle Bewohner vom Vermieter aus mit einem einzelnen Mietvertrag vermietet, so steht jeder Mieter allein da und ist für seinen Teil der Wohnung verantwortlich. Es besteht eine direkte vertragliche Beziehung zum Vermieter.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass es einen gemeinschaftlichen Mietvertrag der WG mit dem Vermieter gibt. Theoretisch kann der Vermieter die Miete von nur einem der Gemeinschaftsmitglieder (der WG-Bewohner) einfordern. Dieser hat dann anteilige Ansprüche an die anderen Mitmieter.
Stress vermeiden und Kaution für WG ohne Bargeld stellen
Gerade, wenn ein WG-Mitbewohner auszieht, kann es Streit wegen der Mietkaution geben. Um Probleme zu vermeiden und alles für Vermieter und Mieter so angenehm wie möglich zu gestalten, gibt es die studiKaution. studiKaution sichert Studenten bis zum 30. Lebensjahr und ihre Vermieter bis zu einer Kautionshöhe von 1.500,- € ab. Sie funktioniert für WGs und einzelne Mieter. Ist die Mietkaution höher als 1500,- € greift die easyKaution, die ebenfalls für WGs als auch für Einzelmieter funktioniert.