Bürgschaft Student
Vermieter fordern Bürgschaft als Sicherheit bei Vermietung an Studenten
Studenten haben es bei der Wohnungssuche nicht leicht. Neben den hohen Mieten in beliebten Studentenstädten wie Hamburg und München sowie starkem Wohnungsmangel, stehen sie bei Vermietern nicht gerade hoch im Kurs. Die Bedenken gegenüber der Zahlungsfähigkeit von Studierenden sind groß. Als Mietsicherheit fordern Vermieter häufig zusätzlich zur Barkaution noch eine Bürgschaft der Eltern oder von der Bank.
Zusätzliche Bürgschaft ist unzulässig
Die Höchstgrenze für eine einforderbare Mietsicherheit liegt bei drei Monatsmieten. Hat der Mieter nun, egal ob Student oder nicht, bereits eine Kaution innerhalb dieser Höchstgrenze hinterlegt, so kann der Vermieter nicht noch eine zusätzliche Bürgschaft verlangen. Hierbei ist es unerheblich, ob dies im Mietvertrag vermerkt ist. Ist die hinterlegte Barkaution geringer, als drei Monatsmieten, so kann der Vermieter den Differenzbetrag zum Beispiel von Studenten durch eine Elternbürgschaft einfordern.
studiKaution sichert Vermieter und Studenten ohne zusätzliche Bürgschaft ab
Anstelle einer Mietkaution in der üblichen Form der Barkaution, kann der Mieter, wenn er Student an einer deutschen Hoch- oder Fachhochschule ist, die studiKaution einreichen. Die studiKaution ist eine Mietkautionsbürgschaft, speziell für Studenten zu einem unschlagbar günstigen Preis von 49,- € im Jahr. Es gibt keine versteckten Kosten, der Student beantragt einfach die studiKaution und reicht diese dem Vermieter ein. Einmal jährlich kommt die Rechnung über 49,- €. Die studiKaution funktioniert auch bei WGs. Sie gilt bei einer geforderten Kautionssumme von bis zu 1.500,- €. Ist diese Summe höher, tritt die easyKaution ein. Mehr Informationen hierzu gibt es in den FAQ.