Bankbürgschaft Student
Bankbürgschaft - Für Studenten häufig ein Problem
Bei einer Bankbürgschaft bürgt die Bank für eine dritte Person, wie zum Beispiel einen Mieter. Sollten Probleme auftreten, die der Mieter verschuldet hat (nicht gezahlte Mieten, beschädigte Wohnung) gibt sie dem Vermieter das Geld zum Ausgleich. Bevor die Bank eine Bürgschaft vergibt, prüft sie natürlich die Bonität des Antragstellers. Studenten haben es da oft schwer. Sie verfügen meist nicht über einen Vollzeitjob oder andere Sicherheiten wie zum Beispiel Immobilien oder feste Geldanlagen. In Wohngemeinschaften wäre das Aufnehmen einer Bankbürgschaft noch komplizierter, da es unwahrscheinlich ist, dass eine Bank sich darauf einlässt, gleich für mehrere Mieter zu bürgen.
Bankbürgschaft von Vermietern nicht gern gesehen
Für Vermieter ist es wichtig, dass sie "auf erstes Anfordern" im Schadenfall an ihr Geld bzw. die vom Mieter gestellte Mietsicherheit kommen. Mit einer Bankbürgschaft ist das häufig nicht abgesichert. Es muss meist extra vermerkt werden, dass der Vermieter auch Anspruch auf die Mietsicherheit hat, wenn die Miete nicht gezahlt wurde und nicht nur, wenn die Wohnung beschädigt zurück übergeben wurde. Beachtet man dazu noch, dass viele Vermieter nicht gern an Studenten oder gar WGs vermieten, sinken die Chancen mit einer Bankbürgschaft die gewünschte Wohnung zu bekommen enorm.
Kautionsbürgschaft studiKaution als günstige Alternative
Die studiKaution stellt eine günstige Alternative zur Bankbürgschaft dar, die sowohl von allein wohnenden Studenten als auch von Wohngemeinschaften genutzt werden kann. Für den Vermieter, der sich vielleicht vorher gescheut hat, an Studenten zu vermieten, ist sie absolut sicher. Die Vorteile für die Mieter liegen auf der Hand: Die studiKaution kostet 49,- € im Jahr. Dieser Betrag ist ein spezielles Angebot für Studenten bis zum Alter von 30 Jahren. In Wohngemeinschaften gibt es keinen Stress bei Einzug oder Auszug von Mitbewohnern und die Jahresgebühr kann durch die Mitbewohner geteilt werden. Jeder zahlt seinen Anteil an der jährlichen Gebühr und fertig.